Fracking: 4-Punkte-Antrag der CDU-Kreistagsfraktion

(21.05.2015) Die Plöner CDU-Kreistagsfraktion spricht sich für ein vollständiges Fracking-Verbot aus. CDU-Fraktionsvorsitzender Werner Kalinka: "Wir haben uns von Anfang an klar gegen Fracking positioniert. Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag und der für unsere Region durch Fracking verbundenen Gefahren, ist jetzt der Zeitpunkt, dies erneut klar zu machen. Der Kreis Plön muss seine Stimme deutlich erheben." Zudem befürwortet die CDU-Kreistagsfraktion, Gemeinden des Kreises, die sich rechtlich gegen Fracking-Planungen zur Wehr setzen, seitens des Kreises zu unterstützen.

Für den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschaft am 26. Mai, den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Tourismus am 17. Juni und den Kreistag am 9. Juli 2015 hat die CDU-Kreistagsfraktion einen entsprechenden 4-Punkte-Antrag eingebracht.

1. Der Plöner Kreistag spricht sich angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag nachdrücklich für ein vollständiges Fracking-Verbot aus. Fracking gefährdet Lebensgrundlungen für Mensch, Natur, Umwelt, Landwirtschaft, Wirtschaft und Tourismus. Der Kreistag appelliert an die Bundestagsabgeordneten, ein vollständiges Fracking-Verbot zu beschließen.

2. Kommunen, die sich gegen Frackingplanungen im Kreis Plön rechtlich zur Wehr setzen, erhalten - sofern gewünscht - Unterstützung des Kreises. Die Kreisverwaltung wird gebeten, hinsichtlich diesbezüglicher Beratungs- und Begleitungsmöglichkeiten einschließlich einer möglichen finanziellen Unterstützung der Kommunen den Ausschüssen und dem Kreistag Vorschläge vorzulegen.

3. Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung, das Gesamtinteresse unserer Regionen und unseres Kreises, Fracking zu verhindern, darzulegen. Auch erwartet der Kreistag Aussagen der Kreisverwaltung, ob und ggf. welche Folgerungen aus der Veranstaltung am 29. Januar 2015 gezogen wurden bzw. gezogen werden sollten.

4. Alle Beschlüsse des Kreistages sind dem Bundestag, der Bundesregierung, dem Schleswig-Holsteinischen Landtag, der Landesregierung und allen betroffenen Behörden zu übermitteln.
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