Standpunkt

JA zum Krischansbarg, aber mit Rahmenbedingungen

Heikendorf benötigt dringend zusätzlichen Wohnraum. Die Bebauung Krischansbarg bietet die Chance, dass in den nächsten Jahren neuer Wohnraum in Heikendorf entsteht. Darum steht die CDU Heikendorf hinter dem Bauprojekt, von dem vor allem Familien, junge und ältere Menschen in unserer Gemeinde profitieren werden.

Gleichzeitig darf das Bauvorhaben unsere Gemeinde nicht überfordern. Daher braucht es Rahmenbedingungen, die im Einklang mit den Bedürfnissen der Heikendorferinnen und Heikendorfer und der Entwicklung unserer Gemeinden stehen. Unser Ziel ist es, eine harmonische Entwicklung sicherzustellen.

Die CDU Heikendorf setzt sich dafür ein, dass das damit verbundene Wachstum sozial verträglich und ökologisch gestaltet wird.

Dafür braucht es:

·         eine Begrenzung der Wohneinheiten; ihre Anzahl muss weniger als 500 betragen;

·         eine vorrangige Vergabe der Grundstücke und Eigentumswohnungen an bereits in Heikendorf lebende und arbeitende Menschen;

·         mehr Grün für das Wohngebiet;

·         eine Durchmischung in kleine, mittlere und große Wohnungen;

·         mindestens 30 Prozent geförderter Wohnungsbau unter Nutzung verschiedener Förderwege;

·         genügend Flächen für stationäre Pflege, Betreutes Wohnen und für einen Neubau des Heinrich-Heine-Gymnasiums;

·         eine Berücksichtigung des zunehmenden Bedarfs an Kita-Plätzen, die entweder im Baugebiet oder an anderer Stelle zu schaffen sind.

 Die CDU Heikendorf setzt sich ein für:

·         ein breites grünes Band zwischen der B 502 und der künftigen Bebauung sowie für grüne Inseln innerhalb des Krischansbargs und für breite Grünschneisen und
-achsen;

·         ein Wohngebiet mit Geschosswohnungsbau, Einzel-, Reihen- und Atriumhäusern, wobei die einzelnen Gebäude so zu verteilen sind, dass Topografie und Erschließungsmöglichkeiten ausreichend berücksichtigt werden;

·         die Schaffung von Tiefgaragen und Sammelparkflächen, damit der Pkw-Verkehr im Baugebiet reduziert wird;

·         eine Minimierung der befestigten Fahrwege, damit weniger Flächen versiegelt werden;

·         einen verträglichen Verkehrsfluss; dazu gehört, dass keine Durchfahrt vom Tobringer zum Krischansbarg ermöglicht wird;

·         die Einholung eines Verkehrsgutachtens, um das künftige Verkehrsaufkommen in den Planungen des Baugebietes frühzeitig zu berücksichtigen und mögliche Ableitungen über Krischansbarg und Tobringer zu ermöglichen;

·         die Ermöglichung eines teilweisen Mischgebietes im Bereich des Tobringers.

 

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